Integrationsvergünstigungen (Sal Klita) |
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Der Sal Klita ist eine zielgerichtete Finanzspritze, die den Oleh waehrend seiner ersten Zeit im Lande unterstuetzen soll. Der Sal Klita wird heute in tuto gewaehrt und ersetzt die frueher einzeln gewaehrten Unterstuetzungen (etwa Wohngeld und Unterhaltsbeihilfe) fuer die Dauer eines Jahres. Der Sal Klita wird waehrend der ersten zwoelf Monate in insgesamt sieben Teilzahlungen ueberwiesen und braucht nicht zurueckgezahlt werden. |
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Wer hat Anspruch auf den Sal Klita?
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Jeder Oleh, der nach dem 1. Dezember 2002 einwandert, hat Anspruch auf den Sal Klita. Personen jedoch, die bereits im Lande wohnen (etwa auf einem Touristenvisum oder mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung) duerfen in den drei Jahren vor ihrer Aliyah insgesamt nicht laenger als 18 Monate sich in Israel aufgehalten haben, um ihren Anspruch auf Sal Klita nicht zu verwirken. |
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Wie erhalte ich den Sal Klita ausgezahlt?
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Es ist ratsam, das Bankkonto waehrend der ersten Zeit im Lande nicht zu aendern und nicht zu einer anderen Bank zu wechseln. Falls doch, sollte in jedem Fall das Misrad Haklita sofort ueber den Wechsel informiert werden, damit die Zahlungen nicht verloren gehen. |
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Mietbeihilfe
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Mietbeihilfe kann ab dem 13. Monat nach der Einwanderung durch eine Hypothekenbank beim Misrad Haschikun (Wohnungsbauministerium) beantragt werden. |
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Einkommensunterstuetzung (Havtachat Hachnassa)
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In der Zeit zwischen der letzten Zahlung aus dem Sal Klita und der Aufnahme einer Arbeit kann der Oleh eine Einkommensunterstuetzung beantragen. Das Misrad Haklita zahlt Einkommensunterstuetzung, wenn der Oleh als arbeitssuchend registriert ist beim Lischkat Hata’assuka (Arbeitsamt), wenn er an einer berufsfortbildenden Maßnahme teilnimmt, aus gesundheitlichen Gruenden arbeitsunfaehig ist, wenn er kurz vor der Rente steht oder auch aus anderen Gruenden. |
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Verlängerungen
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1. Die Zahlungen aus dem Sal Klita werden fuer nur ein Jahr gewaehrt und koennen nicht verlaengert werden. |
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