Reisepass (Darkon)

Hintergrund

Neunnzig Tage nach der Aliyah wird der Oleh chadasch automatisch zum israelischen Staatsbuerger, es sei denn, er hat sich ausdruecklich dagegen ausgesprochen. Daraus folgt, dass er auf zukuenftigen Auslandsreisen einen israelischen Reisepass brauchen wird.

Waehrend des ersten Jahres als ein Oleh, wird eine befristete "laissez passe" (Te’udat Ma’avar) ausgestellt. Nachtraeglich muss man dann einen “richtigen” israelischen Reisepass beantragen. Obwohl keine Pflicht besteht, den bfristeten "laissez passe” zu beantragen, ist dies fuer den Notfall jedoch ratsam.


Das Vorgehen

Der Reisepass muss persoenlich im Innenministerium (Misrad Hapnim) beantragt werden. Jedes Familienmitglied benoetigt einen eigenen Reisepass. Das gilt auch fuer Kleinkinder und Babies – und auch sie muessen bei der Antragstellung anwesend sein.

Am Informationsschalter am Eingang zum Misrad Hapnim haendigt man in der Regel bereits die noetigen Formulare aus. Zusaetzlich muessen folgende Dokumente mitgebracht werden:


Te’udat Sehut
2 Passbilder
Bargeld – 75 Schekel fuer eine Teudat Ma’avar; 220 Schekel fuer einen “richtigen” Personalausweis.

Der Reisepass wird mit der Post versandt. Er kommt in der Regel schnell daheim an, nichtsdestotrotz sollte man sich rechtzeitig vor geplanten Auslandsreisen um die noetigen Behoerdengaenge kuemmern.


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Übersicht: Die ersten Monate

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