Neunnzig Tage nach der Aliyah wird der Oleh chadasch automatisch zum israelischen Staatsbuerger, es sei denn, er hat sich ausdruecklich dagegen ausgesprochen. Daraus folgt, dass er auf zukuenftigen Auslandsreisen einen israelischen Reisepass brauchen wird.
Waehrend des ersten Jahres als ein Oleh, wird eine befristete "laissez passe" (Te’udat Ma’avar) ausgestellt. Nachtraeglich muss man dann einen “richtigen” israelischen Reisepass beantragen. Obwohl keine Pflicht besteht, den bfristeten "laissez passe” zu beantragen, ist dies fuer den Notfall jedoch ratsam.
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