Studentenbehörde (Minhal Hastudentim)

Die Studentenbehoerde wurde gemeinsam von der Jewish Agency und dem Einwanderungsministerium ins Leben gerufen, um junge Olim Chadaschim aus der ganzen Welt zu unterstuetzen.

Die Mitarbeiter beraten und betreuen die zukuenftigen Studenten bei der Bewerbung um einen Studienplatz. Die Studentenbehoerde gewaehrt finanzielle Unterstuetzung zu den Studiengebuehren und organisiert darueber hinaus Kulturveranstaltungen.


Finanzielle Unterstützung

Anspruchsberechtige Studierende koennen bis zu einer Dauer von drei Jahren die Studiengebuehren ganz oder teilweise erlassen bekommen.

Wer an privaten Instituten studiert, deren Gebuehren ueber denen der Universitaeten liegen, der erhaelt von der Studentenbehoerde den offiziellen Universitaetssatz. Der Studierende traegt in diesem Fall nur den Restbetrag.


Anspruchsberechtigung

Um Ansprueche geltend machen zu koennen, muessen die folgenden Kriterien erfuellt sein:


Der Antragsteller muss vom Innenministerium als Esrach Ole, Katin Choser oder Ole Chadasch anerkannt sein.
Der Antragsteller muss im Besitz eines Abiturzeugnisses sein, dass ihm in Deutschland die Aufnahme in eine Universitaet (nicht Fachhochschule) gestattet.
Das Studium muss innert 36 Monaten nach der Aliyah aufgenommen werden und darf nicht laenger als sieben Jahre dauern (Armeezeit bzw. Scherut le’umit ausgenommen).
Wer bei Antragstellung bereits einen akademischen Abschluss hat, dem wird in der Regel kein zweiter Abschluss gleichen Levels bezahlt.
Klartext: Wer bei Antragstellung bereits einen BA hat, kann finanzielle Unterstuetzung nur fuer einen MA erhalten.
Wiederholer und Sitzenbleiber erhalten keinen Nachlass der Studiengebuehr.
Bei Studienbeginn darf der Kandidat eine bestimmte Altersgrenze nicht ueberschritten haben:

23 Jahre fuer die Mechina
27 Jahre fuer einen BA
30 Jahre fuer einen MA

Unsere Informationen hier dienen nur einer allgemeinen Orientierung. Die letzliche Entscheidung liegt in jedem Einzelfall bei der Studentenbehoerde.


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Übersicht Rechte

Zusammenfassung der Vergünstigungen

Einkommenssteuer (Mas Hachnassa)

Arnona (Stadtsteuer)

Studentenbehörde (Minhal Hastudentim)

Wohngeld


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