Einkommenssteuer (Mas Hachnassa)

Hintergrund

Die Hoehe der Einkommenssteuer wird berechnet mittels eines abgestuften Systems. Je mehr man verdient, desto hoeher ist die Steuerklasse und somit die finanzielle Belastung. Der Spitzensteuersatz liegt bei 50 Prozent.

In die Berechnung wird ein System von Kreditpunkten mit einbezogen (nekudot sikui), das auf alle Israelis Anwendung findet. Jeder zusaetzliche Punkt schraubt jeweils die Grenze fuer das unversteuerliche Einkommen weiter nach oben. Je mehr Kreditpunkte man hat, desto weniger Steuern zahlt man.


Ermässigungen

Olim chadaschim und Inhaber einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung (mit einem A1-Visa von dreijaehriger Dauer)erhalten Steuernachlass in Form von Kreditpunkten waehrend der ersten dreieinhalb Jahre im Lande.

Die Ermaeßigung faellt waehrend dieser Periode jedoch unterschiedlich hoch aus; waehrend der ersten 18 Monate erhaelt man drei Extrapunkte, in den darauf folgenden 12 Monaten zwei Punkte und waehrend der letzten 12 Monate noch einen Punkt gutgeschrieben. Nach gegenwaertigem Stand ist jeder Punkt genau 171 Schekel wert.

Praktisch ausgedrueckt heißt das: Ein Israeli muss in der Regel Einkommen versteuern, die oberhalb von etwa 2.600 Schekeln liegen. Ein Neueinwanderer hingegen zahlt Steuern erst ab einem Mindesteinkommen von etwa 4.450 Schekeln (waehrend der ersten 18 Monate) bzw. 3.950 Schekeln (waehrend des darauf folgenden Jahres) bzw. 3.400 Schekeln (in den abschließenden 12 Monaten). Frauen erhalten einen halben Zusatzpunkt extra, was in jedem Fall die Grenze des unversteuerlichen Einkommens um weitere 300 Schekel nach oben drueckt.

Die Verguenstigungen zaehlen von dem Tag, an dem man den Status Oleh Chadash erhaelt bzw. die befristete Aufenthaltsgenehmigung (A1-Visa) erteilt bekommt.

Steuerverguenstigungen koennen eingefroren werden fuer die Dauer der Armeedienstzeit. Darueberhinaus haben entlassene Soldaten Anspruch auf zusaetzliche Einkommenssteuerverguenstigungen fuer die Dauer von zwei Jahren nach dem Ausscheiden aus der Armee.

Weitere Verguenstigungen werden gewaehrt fuer Frauen, Frauen mit Kindern, entlassene Soldaten, verheiratete Maenner, deren Frauen nicht arbeiten und Bewohner staatlich besonders gefoerderter Gebiete (im Sueden, im Landesnorden, in Jehuda und Schomron).

Wenngleich die Steuern monatlich eingezogen werden, so werden sie doch auf einer Jahresbasis berechnet. Wer in der Mitte eines Steuerjahres (Januar bis Dezember) zu arbeiten beginnt, dessen Einkommen wird auf das Gesamtjahr bezogen geschaetzt und hochgerechnet. Das kann zur Folge haben, dass man automatisch in eine niedrigere Steuerklasse rutscht und so weniger Steuern bezahlt! Arbeitgeber koennen dies automatisch veranlassen. Manche bitten jedoch den Arbeitnehmer, am Ende des Steuerjahres sich selbst darum zu kuemmern.


Verfahren

Es gibt ein Standart-Formular(no.101/130), das jeder neue Arbeitnehmer ausfuellen muss. Nachdem er alle Details auf der Vorderseite eingetragen hat, geht es auf der Rueckseite um Nachlaesse und Verguenstigungen. Hier gibt es ein Feld, auf dem das Aliyah-Datum eingetragen werden muss.

Der Arbeitgeber ist verantwortlich fuer die richtige steuerliche Einstufung. Trotzdem sollte der Arbeitnehmer sich selbst vergewissern, dass er die richtige Anzahl von Kreditpunkten erhaelt, die ihm zustehen.

Wer bei mehr als einem Arbeitgeber beschaeftigt ist, muss sich mit dem Finanzamt (Income Tax authority) in Verbindung setzen, damit so der entsprechende Steuersatz auf ihn angewendet werden kann. Es handelt sich hier um ein relativ unkompliziertes Verfahren: ‘Tium Mas’.


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Übersicht Rechte

Zusammenfassung der Vergünstigungen

Einkommenssteuer (Mas Hachnassa)

Arnona (Stadtsteuer)

Studentenbehörde (Minhal Hastudentim)

Wohngeld


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