B1-Arbeitsvisa koennen nur vom Inland aus beantragt werden. Sie ermoeglichen es einem Touristen, fuer bestimmte Zeit in Israel zu arbeiten. Es wird gewoehnlich fuer einen Gueltigkeitszeitraum von sechs Monaten ausgegeben und kann einmal verlaengert werden. Es wird in der Regel nicht mehr als einmal verlaengert, Ausnahmen sind jedoch moeglich.
Der Inhaber eines solchen Visas darf nur fuer den Arbeitgeber taetig werden, der in seinem Visa ausdruecklich genannt ist.
Aufgrund einer Gesetzesnovelle koennen fuer Inhaber eines B1-Visas steuerliche Nachteile entstehen. Es ist darum ratsam zu vermeiden, ein solches Visa zu beantragen. Wenn Sie derzeit mit einem B1-Arbeitsvisum sich im Lande aufhalten oder dies in der Vergangenheit getan haben, setzten sie sich fuer weitere Informationen bitte mit dem NOAM-Buero in Verbindung.
Die Sochnut hat eine Vereinbarung mit dem Innenministerium getroffen, die juedischen Touristen die Antragstellung erleichtert, wenn sie an einem der Programme der Sochnut teilgenommen haben.
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Voraussetzung fuer die Beantragung eines B1-Visas ist ein potenzieller Arbeitgeber. Der Antragsteller muss sich als erstes um einen Brief des Arbeitsgebers bemuehen, der eine moegliche Einstellung zusichert.
Der naechste Schritt fuehrt zu dem Informationszentrum der Jewish Agency, das am naechsten zum Wohnort liegt, um von hier einen weiteren Brief zu erhalten. Um solch eine Bestaetigung zu erhalten, ist es manchmal notwendig nachzuweisen, dass man bereits an einem Programm der Jewish Agency teilgenommen hat. In der Regel genuegt ein Brief von der entsprechenden Organisation, Jugendbund, Studentenvereinigung etc.
Beide Briefe sollten dann zum Innenministerium (Misrad Hapnim) gebracht werden, zusammen mit einem Reisepass, zwei Passbildern und dem Nachweis ueber eine sechsmonatige Krankenversicherung. Die Gebuehr betraegt zur Zeit 125 Schekel (Betrag schwankt). Die gleiche Prozedur ist erforderlich, wenn nach sechs Monaten eine Verlaengerung beantragt werden soll.
Es existieren zwei unterschiedliche Kategorien des B1-Visas: ein B1-Visa „zur einmaligen Einreise” (single entry) und ein B1-Visa „zur mehrmaligen Einreise“ nach Israel (multiple entry). Wer also waehrend seines Arbeitsaufenthalts das Land verlassen moechte, sollte moeglichst ein B1-Visa zur mehrmaligen Einreise beantragen.
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