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Befristete Aufenthaltsgenehmigung
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(Temporary Resident / Visa A1)
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Hintergrund
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Eine befristete Aufenthaltsgenemigung (eng. A1 Temporary Resident visa, hebr. Toschav Ara’i, Alef Echad, Oleh Bekoach) kann ausgestellt werden fuer Personen, die gemaeß dem Rueckkehrergesetz nach Israel einwandern koennten, die jedoch zunaechst einmal sich nur „auf Probe“ nierderlassen wollen, ohne dabei Oleh chadasch zu werden.
In der Regel wird das A1-Visum leichter mit Hilfe der Schlichim im Ausland gewaehrt, als wenn der Antragsteller in Israel selbst beim Misrad Hapnim vorstellig wird.
Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung wird ausgestellt in der Regel fuer die Dauer von drei Jahren und setzt voraus, dass der Antragsteller Buerger eines anderen Landes ist und fuer die gesamte Zeitdauer einen gueltigen Reisepass jenes Landes besitzt. Eine Verlaengerung des Visums ist eher unwahrscheinlich, aber prinzipiell moeglich.
Das A1-Visum wird in der Regel nicht an Studenten ausgegeben (auch nicht an solche, die in einer Jeschiwa studieren). Universitaets- und Jeschiwa-Studenten fallen in die Kategorie: „A2 student visa“. Die befristete Aufenthaltsgenehmigung (A1 Temporary Resident Visa) wird desweiteren grundsaetzlich nicht an Personen ausgegeben, deren Ehepartner/in als Oleh bzw Olah einwandert oder als Tourist/in im Lande sich aufhalt.
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Pflichten und Verguenstigungen
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Personen mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung duerfen arbeiten und koennen sich krankenversichern.
Personen mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung erhalten einen orangefarbenen Personalausweis (Te’udat Sehut).
Personen mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung werden Zoll-, Einkommens- und Vermoegenssteuer-Verguenstigungen gewaehrt genau wie einem Oleh Chadash. Verguenstigungen, die jemand mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung erhaelt, werden ihm spaeter abgezogen, fuer den Fall, dass er seinen Status zu Oleh chadasch aendern will.
Wer seine befristete Aufenthaltsgenehmigung mittels eines Schaliach arrangiert bekommen hat, der wird vom Flughafen kostenlos zu seinem ersten Aufenthaltsort transportiert.
Personen mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung sind nicht Buerger des Staates Israel. Sie tragen keinen israelischen Pass und koennen weder waehlen noch gewaehlt werden.
Die Zeit, die jemand mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung im Lande verbringt, wird ihm vom Einwanderungsministerium angerechnet, fuer den Fall, daß er sich spaeter noch entscheidet Aliyah zu machen. Personen mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung werden nicht zum Militaerdienst herangezogen. Falls jedoch seine Aufenthaltsgenehmigung ablaeuft und er noch laenger als sechs Monate im Lande verbleibt, kann er sehr wohl zum Militaerdienst eingezogen werden.
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Antragsverfahren
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Wer ein A1-Visum beantragen moechte, muss im Prinzip die gleichen Dokumente einreichen wie jemand, der Aliyah beantragt: Reisepass, zwei Passfotos und Nachweis der Zugehoerigkeit zum Judentum. Das Antragsverfahren nimmt in der Regel mindestens einen Monat in Anspruch, kann sich aber auch in die Laenge ziehen.
Anders jedoch als ein Oleh Chadash erhalten Personen mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung ihre I.D.-Nummer nicht bei direkt bei der Einreise am Flughafen sondern im Buero des Misrad Hapnim. Das Ausstellen einer Teudat Sehut kann durchaus eine Weile dauern – und dementsprechend verzoegern sich andere Dinge, wie etwa das Registrieren bei einer der Krankenkassen oder die Inanspruchnahme von Zollprivilegien. Dies sollte unbedingt bei der Planung der ersten Schritte im Lande beruecksichtigt werden.
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Übersicht Status
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Touristen mit Arbeitsvisum
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Im Ausland geborene Israelis
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Minderjähriger Rükkehrer
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Befristete Aufenthaltsgenehmigung
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