Ziel des Rückkehrergesetz ist es, den Staat Israel zu einem Zufluchtort zu machen für alle Juden. Das Gesetz bestimmt ausdrücklich: „Jeder Jude hat das Recht, Aliyah zu machen.“
Das Rückkehrergesetz wurde im Jahr 1950 verabschiedet. Zwanzig Jahre später, im Jahr 1970, wurde es revidiert. Seitdem gilt im Sinne des Gesetzes jede Person als jüdisch, die wenigstens einen jüdischen Großelternteil hat.
Das Rückkehrergesetz gestaltet den Aliyah-Prozess daher relativ einfach und fordert von dem potenziellen Einwanderer nur den Nachweis, dass er in diese o.g. Kategorie fällt.
Es muss natürlich angemerkt werden, dass eine Person, die vom Rückkehrergesetz als jüdisch angesehen wird, nicht automatisch auch von allen religiösen Strömungen innerhalb des Judentums als jüdisch anerkannt wird. Dies ist von besonderer Bedeutung für Einwanderer, die in Israel zu heiraten beabsichtigen.
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