Jeder Neueinwanderer ist von den Mehrwehrtsteurn beim Autokauf befreit.(Im Fall, dass er/sie schon den Fuehrerschein vor der Aliyah im Ausland gemacht hat). Diese Rechte gelten fuer 5 Jahre.Wichtig ist zu wissen, dass das Auto im ersten Jahr nicht verkauft werden darf. Waehrend der ersten 5 Jahren nach dem Kauf des Autos darf das Auto nur an einen anderen Neueinwanderer weiterverkauft werden. Alternativ kann es natuerlich an einen Israeli verkauft werden, wobei man dann die Mehrwehrtsteuer an den Staat zurueckzahlen muss.
Jeder Neueinwanderer wird von der Mehrwehrtsteuer (ca. 17%)beim Kauf von in Israel hergestellten Wahren befreit: Moebel, Kuehlschrank, Waschmaschine etc.
Diese Rechte hat man waehrend der ersten 3 Jahre.(Ist man ein Student so koennen diese Rechte um ein Jahr verlaengert werden)
Weitere Informationen zum Autokauf findest Du hier
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