 |
Ab dem 1.12.2002 erhaelt jeder Einwanderer (Oleh Chadash) vom Staat NIS 15,328 (NIS 29,223 fuer Paare) in bar (bisher betraf diese Regelung nur die Olim aus armen Laendern). Mehr zu dieser neuen Regelung erfaehrst Du hier... |
 |
Waehrend der Dauer des Sprachkurses (Ulpan) wird man finanziell unterstuetzt. (genaue Summen bitte bei der Jewish Agency erfragen) |
 |
Im Fall, dass jemand keinen Ulpan benoetigt und noch nicht arbeitet wird er vom Arbeitsamt unterstuetzt. |
 |
Waehrend der ersten viereinhalb Jahre steht einem Wohnungsgeld zu. (Fuer Einzelheiten muss man sich an die Bank-Mashkantaot wenden) |
 |
Studiengebuehren werden vom Einwanderungsministerium fuer die ersten drei Jahre bezahlt.(Im dritten Jahr ist man verpflichtet 120 Stunden sozialen Dienst abzulegen, um die Unterstuetzung weiterhin zu erhalten) |