Wohngeld

Hintergrund

Wohngeld wird an Olim Chadashim gewaehrt, die in Israel kein Wohneigentum besitzen. Die Hoehe der Unterstuetzung faellt fuer Alleinstehende anders aus als fuer Verheiratete. Auch ein „Soldat ohne Familie“ (Chajal boded) hat Anspruch auf Wohngeldzahlungen.

Olim, die vor dem 1. Dezember 2002 eingewandert sind, erhalten Wohngeldzahlung fuer die Dauer von fuenf Jahren ab Zeitpunkt ihrer Aliyah. Ein Oleh, der heute – also nach diesem Stichtag einwandert, erhaelt waehrend seines ersten Jahres in Israel Wohngeld automatisch zusammen mit den anderen Leistungen des sog. Sal Klita. Im zweiten bis fuenften Jahr erhaelt er regulaere Wohngeldzahlungen wie alle Olim, die vor der Gesetzesaenderung eingewandert sind. (Eine Ausnahme gilt jedoch fuer Touristen, die sich bereits laenger als 18 Monate im Lande aufhalten und erst dann im Misrad Hapnim ihren Status in Ole Chadasch aendern: Fuer sie gilt weiterhin die alte Regelung!)

Olim, die in einem der Einwanderungszentren leben, haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Wenn sie das Zentrum verlassen, sollten sie sich ihren Auszug bestaetigen lassen, damit sie dann außerhalb des Zentrums in den Genuß von Wohngeld-Zahlungen kommen koennen.

Inhaber einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung haben keinen Anspruch auf Wohngeld-Zahlungen.

Eine Verlaengerung des Bewilligungszeitraumes wird nur regulaeren Soldaten waehrend ihrer Armee-Ausbildung gewaehrt (nicht Schlaw Bet).

Vorgehen

Die Zahlungen kommen vom Wohnungsministerium und gehen direkt auf das Bankkonto des Oleh chadasch, wenn dieser einen Anspruch hat aus Zahlungen aus dem Sal Klita. Ein Oleh, der darauf keinen Anspruch hat, muß das Wohngeld bei einer Hypothekenbank beantragen. Gleiches gilt fuer Bezieher anderer Wohlfahrtsgelder, etwa alleinerziehende Muetter und Bezieher von Einkommensunterstuetzung.

Die Zahlungen erfolgen monatlich fuer alle Olim, die ihre Gelder automatisch erhalten. Wer Wohngeld ueber eine Hypothekenbank beantragt hat, erhaelt die Zahlungen im halbjaehrlichen Turnus.

Höhe der Unterstützung

Zeitraum von der Aliyah an gerechnet Einwandererfamilie Single-Einwanderer und Einwanderer, die mit einem Israeli verheiratet sind
13. – 24. Monat 432 NIS 240 NIS
25. – 36. Monat 345 NIS 240 NIS
37. – 48. Monat 240 NIS 240 NIS
49. – 60. Monat 106 NIS 96 NIS
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Studentenbehörde (Minhal Hastudentim)