Minderjähriger Rükkehrer

(Returning Minor / Katin Choser)

Hintergrund

Kinder und Jugendliche, die in Israel aufgewachsen sind, dann aber vor ihrem 14. Lebensjahr mit den Eltern das Land verlassen haben fallen in die Kategorie Katin Choser („Minderjaehrige Rueckkehrer“, „Returning Minor“). Voraussetzung: Die betreffende Person hat mit ihren Eltern fuer mindestens vier Jahre im Ausland gelebt und kommt zurueck nach Israel erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres.

Ein Katin Choser erhaelt nahezu die gleichen Rechte und Verguenstigungen wie ein regulaerer Einwanderer. Sie werden ihm jedoch nur dann gewaehrt, wenn die betreffende Person nachweisen kann, dass sie alle Bedingungen des Einwanderungsministeriums (Misrad Haklita) erfuellt.

Der Rueckkehrer muss sowohl dem Misrad Haklita als auch den Zollbehoerden gegenueber die erforderlichen Nachweise erbringen, um eine Te’udat Saka’ut bzw. eine Steuernummer beantragen zu koennen.

Voraussetzungen

Erforderliche Nachweise

Vergünstigungen

Die Vergünstigungen, die einem Katin Choser gewaehrt werden, sind im Prinzip dieselben wie fuer einen Oleh chadasch – jedoch mit den folgenden Ausnahmen:

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Status
Befristete Aufenthaltsgenehmigung