Das Rükkehrgesetz (Chok Hashvut)
Hintergrund
Ziel des Rückkehrergesetz ist es, den Staat Israel zu einem Zufluchtort zu machen für alle Juden. Das Gesetz bestimmt ausdrücklich: „Jeder Jude hat das Recht, Aliyah zu machen.“
Das Rückkehrergesetz wurde im Jahr 1950 verabschiedet. Zwanzig Jahre später, im Jahr 1970, wurde es revidiert. Seitdem gilt im Sinne des Gesetzes jede Person als jüdisch, die wenigstens einen jüdischen Großelternteil hat.
Das Rückkehrergesetz gestaltet den Aliyah-Prozess daher relativ einfach und fordert von dem potenziellen Einwanderer nur den Nachweis, dass er in diese o.g. Kategorie fällt.
Es muss natürlich angemerkt werden, dass eine Person, die vom Rückkehrergesetz als jüdisch angesehen wird, nicht automatisch auch von allen religiösen Strömungen innerhalb des Judentums als jüdisch anerkannt wird. Dies ist von besonderer Bedeutung für Einwanderer, die in Israel zu heiraten beabsichtigen.
Ausnahmen
Das Recht auf Aliyah kann einer Person verweigert werden aus einem der folgenden Gründe:
- Die Person hat sich gegen das juedische Volk betaetigt.
- Die Person koennte die oeffentliche Gesundheit oder die Sicherheit des Staates gefaehrden.
- Die Person hat eine kriminelle Vergangenheit und koennte die oeffentliche Ordnung gefaehrden.
- Die Person hat aktiv ihre Religion gewechselt.
| zum Seitenanfang |
| zum Seitenanfang |







