Wie Deutschland eine Jüdin abwimmelt

Mit Artikel 117 wird eine Jüdin abgewimmelt

Auch wenn Berlin längst ihre Wahlheimat geworden ist: Der Enkelin einer von den Nazis ausgebürgerten Jüdin wird der deutsche Pass verweigert.

Grundlage: eine antiquierte Rechtsgrundlage, die von der Wirklichkeit längst überholt wurde.

"I want to see where you come from." Ich will sehen, woher du kommst. Das ist der einzige Satz, den Casey Butterfield während des Gesprächs über ihre Familiengeschichte auf Englisch sagt. Die 28-jährige Amerikanerin spricht hervorragend Deutsch. Sie sitzt im Kant-Café in Berlin-Charlottenburg.

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Erben antiquierter Gesetze

Und irgendwann wollte sie nicht nur wissen, woher die Großmutter kommt. Butterfield hatte ihre deutschen Wurzeln entdeckt und wollte Deutsche werden. Vor vier Jahren beantragte sie erstmals die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie beruft sich auf das Grundgesetz, das Nachfahren von im Dritten Reich ausgebürgerten Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit auf Antrag zusichert, ohne dass sie deshalb ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Ein Akt der Wiedergutmachung an Opfern des Dritten Reiches und deren Nachfahren.

Aber Butterfields Antrag auf Einbürgerung wurde abgelehnt. Der Grund: Ihre Grossmutter hatte im falschen Jahr geheiratet und im falschen Jahr eine Tochter, Caseys Mutter, bekommen: 1947. Auch das steht im Grundgesetz: Frauen, die bis 1953 einen Nichtdeutschen heirateten und mit ihm Kinder bekamen, können ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht vererben.

Artikel 117, der auch auf von den Nationalsozialisten ausgebürgerte Jüdinnen angewandt wird, schreibt ein antiquiertes Recht fort: Väter durften ihre deutsche Staatsangehörigkeit an ehelich geborene binationale Kinder vererben. Deutsche Mütter durften das nicht. Das geht auf das Reichsstaatsangehörigkeitsgesetz von 1913 zurück, das Frauen als blosse Anhängsel ihrer Männer sah.

Mit anderen Worten: Wäre Caseys Grossvater deutscher Jude gewesen, könnten die Kinder und Enkel Deutsche werden. Da ihre Grossmutter deutsche Jüdin ist und im falschen Jahr heiratete, wird der Enkelin, die sich als Deutsche fühlt, der deutsche Pass verwehrt.

Wunschheimat Berlin

Die Kellnerin im Kant-Café bringt das Mineralwasser. Die beiden Frauen kennen und duzen sich. Casey wohnt seit knapp zwei Jahren in der Nähe und ist hier oft zu Gast. "Mit dem Umzug nach Berlin wollte ich den Lebenskreis meiner Familie schliessen", sagt sie. Sie ist nicht irgendwohin in Berlin gezogen, sondern ganz in die Nähe der Wohnung ihrer Urgrosseltern. "Die wohnten in der Ansbacher Strasse, gleich um die Ecke vom Kaufhaus des Westens". Ihr Urgrossvater habe dort Kaffee verkauft. Edle Sorten, selbst gemischt.

Und noch einen anderen Grund gibt es für die Politologin und Lektorin, in Deutschland zu leben: Ihr Partner, ein Brite, habilitiert sich gerade hier.

Das Gesetz, das Casey den deutschen Pass verwehrt, liesse Ausnahmen zu - für Menschen, die enge Bindungen an Deutschland haben. Doch hier lauert gleich die nächste Falle: Butterfield ist eine moderne Intellektuelle und Weltbürgerin; den Antrag hatte sie im spanischen Barcelona gestellt, wo sie als Absolventin einer amerikanischen Universität ein zweijähriges Forschungsstipendium erhalten hatte. Ihre akademischen Wanderjahre führten sie auch nach Cambridge, wo sie zu den deutsch-spanischen Beziehungen unter Hitler und Franco forschte.

Fragwürdige Internationalität

Doch wer sich solche Exkursionen leistet, wer als Wissenschaftlerin dorthin geht, wo es Forschungsgelder und Archivmaterial gibt, kann offenbar nicht deutsch sein. Das Bundesverwaltungsamt vermochte jedenfalls nicht zu erkennen, dass Casey ihre Zukunft in Deutschland plant und über ausreichende Bindungen in ihrer Wunschheimat verfügt. Das Amt unterstellte ihr, sie wolle lediglich in Spanien eine Arbeitserlaubnis erhalten, die ihr als EU-Bürgerin eher zustehe denn als Amerikanerin. Eine solche Erlaubnis hat sie als Forschungsstipendiatin aber nie gebraucht.

Außerdem steht in dem Bescheid, ihre Bindungen zu Deutschland gingen "über Kontakte zur jüdischen Gemeinde in Berlin und ein persönliches Interesse an Deutschland" nicht hinaus. Sie habe weder deutsche Schulen besucht, noch gehöre sie einer deutschen Vereinigung in den USA an, und sie habe auch keinen Immobilienbesitz in Deutschland.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), auf dessen Tisch schon eine Petition von Butterfield lag, lehnte den Einbürgerungsantrag ebenfalls ab. "Solche Bescheide haben mich innerlich jedes Mal gelähmt", sagt Butterfield. Sie steckt die Papiere wieder in ihre Tasche. Zusammen mit einem Buch: dem Katalog der Ausstellung in der Synagoge, an dem ihre Familie mitgewirkt hat.

Wenn ihr Freund sich habilitiert hat, will er sich an einer deutschen Uni bewerben, erklärt Casey. "Ich möchte die Möglichkeit haben, in Deutschland zu leben und hier meine Kinder grosszuziehen. Und ich möchte von den Grenzbehörden so empfangen werden, wie andere Deutsche mich empfangen: als Deutsche." Auch wenn die Behörden ihr ein Interesse an Deutschland absprechen: Sie hat längst begonnen, sich politisch hier zu engagieren.

Rückkehr und Aufbruch

Artikel 117 des Grundgesetzes gehört abgeschafft, sagt sie. "Kaum jemand in Deutschland kennt diesen Artikel, der die Rückkehr vieler Kinder von Emigrantinnen nach dem Krieg unmöglich machte und ihre Benachteiligung bis heute fortschreibt." In den USA und in Israel seien viele Nachfahren davon betroffen: "Denn die Jahre nach Kriegsende waren Baby-Boom-Jahre, auch für die emigrierten Juden."

Mitte Mai wird Caseys Großmutter ein letztes Mal nach Berlin kommen. Nach vielen Jahren kann sie hier wieder eine Angehörige besuchen. Die Enkelin wird ihr das jüdische Gemeindehaus zeigen, wo die alte Dame als Kind die Schulbank drückte - weil ihr der Besuch staatlicher Schulen verboten war.

Heute ist Berlin für Juden wie Casey Butterfield ein Ort zum Leben, Denken und Forschen. Um das Bürgerrecht wird sie weiter kämpfen.

Marina Mai, (spiegel)

28.April 2008

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