Antisemitismus: Freibrief für Judenhasser

Streit um eine rechte Parole: Der Ausruf "Juden Jena" ist "strafrechtlich irrelevant", sagt die Staatsanwaltschaft Halle. Nun werden die Strafverfolger von den gleichen Politikern gescholten, die keine schärferen Gesetze erlassen wollen.

Knapp zwei Wochen ist es her, dass beim Oberliga-Heimspiel des Halleschen FC (HFC) gegen die zweite Mannschaft des FC Carl Zeiss Jena die Hallenser Kurve "Juden Jena" brüllte, um die Gastmannschaft zu beleidigen. Die Staatsanwälte ermittelten von Amts wegen, fanden jedoch keinen Hebel, um die Vorfälle zur Anklage zu bringen.

Antisemitische Rufe: Oft stösst das Strafrecht an Grenzen

Deshalb verkündete sich der Sprecher der Hallenser Staatsanwaltschaft, Klaus Wiechmann, dass eindeutig antisemitische Tiraden der Fans des Halleschen FC weder eine Beleidigung noch Volksverhetzung seien. "Allein 'Jude' ist nicht strafrechtlich bewehrt", sagte Wiechmann. Und auch in der Kombination mit Jena sehe das nicht anders aus. "Man kann hier nicht mit den Mitteln des Strafrechts ansetzen", so Wiechmann. Auch DFB-Sprecher Harald Stenger spricht von einem "gesellschaftlichen Problem, das sich auch im Sport äussert". Man solle diesen einzelnen Fall auch nicht überbewerten: "Ich glaube nicht, dass die Fans das als Dammbruch sehen."

Die Aussagen der Staatsanwaltschaft stossen jedoch mittlerweile auf Kritik aus der Politik. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Andreas Schmidt (CDU), will den Hallenser Staatsanwälten zwar nicht fachlich widersprechen, attestiert ihnen jedoch mangelndes Fingerspitzengefühl. Es sei dem Amt eines Staatsanwalts nicht angemessen, sich so zu äußern: "Die Leute, die solche Parolen grölen, nehmen das als Freibrief wahr." Wiechmann fragt im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE zurück: "Wie hätte ich es denn anders sagen sollen?" Von der Politik bekommt er auf diese Frage keine Antwort.

Schärfere Gesetze werden die Staatsanwälte von der Politik dennoch nicht an die Hand bekommen. Zumindest nicht, wenn es nach CDU-Mann Schmidt geht: "Ich bin mir nicht sicher, ob bei solchen Dumpfbacken das Strafrecht immer das richtige Mittel ist." Er gehe davon aus, dass die bestehenden Regeln ausreichten, sagte Schmidt zu SPIEGEL ONLINE.

Auch Jerzy Montag, der für die Grünen im Rechtsausschuss des Bundestages sitzt, mag das nicht anders sehen: "Das Strafrecht hat irgendwo eine Grenze." Wie Schmidt sieht er aber die Gefahr, dass die Entscheidung der Staatsanwälte als Freibrief gewertet wird: "Die Leute bekommen es so ja quasi schriftlich, dass das, was sie tun, nicht strafbar ist." Das sei ein Dilemma, das nur durch einen Bewusstseinswandel aufzulösen sei. Montag appelliert deshalb an die Zivilgesellschaft: Die antisemitischen Pöbeleien seien eine Sache des Vereins und der Stadt. Da müssen Geld, Energie und Personal mobilisiert werden."

Geld, Energie und Personal hat die klamme Stadt Halle jedoch bereits investiert, wie Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados (SPD) betont. Verein und Stadt haben beispielsweise ein Fanprojekt ins Leben gerufen. Jetzt, wo die Fans unter einem "Generalverdacht" stünden, sei dessen Arbeit gefährdet, klagt die Oberbürgermeisterin. Die Folgen des gestrigen Urteils, das den Abzug von drei Zählern für den HFC vorsieht, fürchtet das Stadtoberhaupt. "Wenn wegen eines Punktabzugs der Aufstieg des HFC, der sportlich gesichert scheint, verhindert würde, ist das für den Club, die friedlichen Fans und die Sportstadt Halle eine Katastrophe", sagt die Rathauschefin.

Auch sie hätte sich mehr Unterstützung der Staatsanwälte gewünscht: "Ich finde, dass bei derartigen antisemitischen und gewaltverherrlichenden Rufen geprüft werden muss, ob da nicht doch etwas strafrechtlich relevant ist." Die Justizbehörden hätten die Pflicht, jede Möglichkeit der Strafbarkeit auszuloten. Genau das haben sie getan - doch auf Basis der geltenden Gesetze konnten sie zu keiner anderen Einschätzung kommen. Die Politik ist jetzt am Zug.

ERLAUBT ODER NICHT?

Zahlreiche Aussagen, die offensichtlich klar als rechtsextremistisch erkennbar sind, sind dennoch nicht strafbar. Nicht immer ist dabei nachvollziehbar, warum das so ist. Einige Beispiele:

Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen SS" ist beispielsweise legal, im Gegensatz zu "Unsere Ehre heisst Treue", dem Motto der Waffen- SS oder "Blut und Ehre" (Hitlerjugend), die beide als Propagandadelikte nach §86a, Abs. 2 ("Volksverhetzung") bestraft werden.

Selbstverständlich steht auch das Leugnen des Holocausts unter Strafe. Die Benutzung der Wortkombination "Auschwitz- Mythos" bleibt jedoch straffrei. Zumindest, wenn "andere Deutungsmöglichkeiten" nicht ausgeschlossen werden können.

Von Jan-Philipp Hein (SPIEGEL ONLINE)

13.April 2008

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