Jüdinnen und Juden werden häufiger diskrimiert
In nur einem Fall endete ein rassistisch gefärbtes Stammtisch-Gespräch vor dem Richter.
Jüdinnen und Juden sind häufigste Opfer von Rassendiskriminierung: Mehr als ein Viertel der Strafverfahren wegen Verletzung der Rassismusstrafnorm betraf die jüdische Religionsgemeinschaft, etwa 20 Prozent Ausländerinnen und Ausländer.
Dies geht aus einer Auswertung der 277 bekannten Rassismus-Fälle zwischen 1995 und 2004 durch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hervor. Etwa die Hälfte dieser Anzeigen wurde ohne Strafverfahren erledigt.
Die Rassismus-Strafnorm bezeichnet sie als geeignetes Instrument zur Erfassung von Taten, die aus rassistischen Motiven in der Öffentlichkeit begangen werden. Entgegen anfänglicher Befürchtungen liessen sich die Bestimmungen auch kohärent anwenden.
Viele Rechtsextreme
Ebenso viele führten zu rechtskräftigen Urteilen, davon gut 80 Prozent zu Schuldsprüchen. Gemäss den Urteilen lassen sich etwa 12 Prozent der Täter rechtsextremen Kreisen zuordnen, etwa 10 Prozent sind Akteure im Dienstleistungssektor. Eine allgemeine Tendenz bezüglich anderen Tätergruppen lässt sich laut EKR aber nicht erkennen.
Anders bei den Opfern, obwohl rund ein Viertel der Urteile die Opfergruppe nicht nennt. Wo sie bekannt ist, sind vor allem Dunkelhäutige, Ausländerinnen und Ausländer und Juden betroffen.
Die grosse Zahl von Übergriffen auf Menschen jüdischen Glaubens könne nicht allein auf die Aktivitäten von einigen besonders umtriebigen Revisionisten zurückgeführt werden, sondern spiegle auch eine Vielzahl von Übergriffen im Alltag, schreibt die EKR.
Rütteln an der Strafnorm
Die Rassismus-Strafnorm bezeichnet sie als geeignetes Instrument zur Erfassung von Taten, die aus rassistischen Motiven in der Öffentlichkeit begangen werden. Entgegen anfänglichen Befürchtungen liessen sich die Bestimmungen auch kohärent anwenden.
Das sehen jedoch nicht alle gleich: Vor gut einem Monat haben die Schweizer Demokraten (SD) eine Volksinitiative zur Abschaffung der Rassismus-Strafnorm lanciert. Und im Mai hat Justizminister Christoph Blocher Vorschläge vorgelegt, die Strafnorm abzuschaffen oder zumindest abzuschwächen.
Die Rassismus-Strafnorm Art. 261bis StGB wurde vom Volk im September 1994 angenommen und trat Anfang 1995 in Kraft. Im gleichen Jahr setzte der Bundesrat die ERK ein, unter anderem mit dem Auftrag, die Rassendiskriminierung unter wissenschaftlichen und ethischen Gesichtspunkten sowie die Rechtsprechung zur neuen Strafnorm zu analysieren.
Stammtisch-Rassismus
Bemerkenswert: Ein grosser Teil der Verfahren wird aus Beweisschwierigkeiten eingestellt und die Anwendung der Strafnorm wird vielfach bereits wegen fehlender Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Das Argument der Kritiker, wonach die Redefreiheit am Stammtisch nicht mehr gewährleistet ist, trifft offenbar nicht zu: In den zehn Jahren, seit denen die Strafnorm in Kraft ist, gab es einen einzigen Entscheid zu einem Vorfall am Stammtisch – der mit einem Freispruch endete.
Die Rassismusstrafnorm stehe auch nicht im Widerspruch zur Meinungsfreiheit. Diese gelte nicht absolut, sie dürfe gesetzlichen Schranken unterworfen werden, sofern diese für den Erhalt einer demokratischen Gesellschaftsordnung notwendig seien, heisst es im EKR-Bericht.
Die meisten Übergriffe wurden durch verbale oder schriftliche Beschimpfungen begangen – zunehmend auch mittels elektronischer Medien. Drei Prozent der Gerichtsentscheide betreffen hingegen Tätlichkeiten, Gesten beziehungsweise Gebärden und Leistungsvereinbarungen.
Quelle: jns und Agenturen
7.August 2007
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