Bagaz untersagt Zaunbau
Illegale Siedlungsaußenposten
Der Oberste Gerichtshof („Bagaz“) in Jerusalem hat am Sonntag (1.1.06) den Bau eines Zauns um illegale Siedlungsaußenposten in der Nähe der Siedlungen Avnei Hefetz und Einav in der Westbank untersagt. Zum ersten Mal beschäftigt sich der Oberste Gerichtshof mit der Frage, ob der Verlauf des Zauns allein nach sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten zu bestimmen sei oder ob es sich um einen politischen Zaun handelt, der die dauerhaften Grenzen in der Zukunft festlegt.
Eine einstweilige Verfügung des Obersten Gerichtshof erlaubt der Regierung, den Bau des Zaunes um die Siedlungen herum fortzuführen, verbietet jedoch den Bau um die Siedlungsaußenposten. Diese Entscheidung deutet auf die juristische Unterscheidung zwischen Siedlungsaußenposten und Siedlungen hin.
Die einstweilige Verfügung wurde vor sieben Monaten erlassen, nachdem die Vorsitzenden der Kommunalverwaltungen der vier palästinensischen Dörfer Beit Leid, Ramin, Shufah und El-Labd in der nördlichen Westbank gegen die Errichtung des Zauns in der Nähe ihrer Dörfer beim Obersten Gericht in Jerusalem Einspruch erhoben hatten. Nach einer Verhandlung teilte die Regierung im Juni mit, dass sie sich dazu verpflichtet, im Rahmen der Arbeiten keine Bäume auszureißen oder landwirtschaftlich genutzten Terrassen zu zerstören. Seit einigen Wochen bittet die Regierung den Gerichtshof jedoch, sie von dieser Verpflichtung „aufgrund der lebenswichtigen sicherheitsrelevanten Notwendigkeit der Fertigstellung der Arbeiten“ zu befreien.
Die sicherheitsrelevante Notwendigkeit wurde nach Aussage der Staatsanwaltschaft noch dringender, da Avnei-Hefetz und Einav durch die Abkopplung die nördlichsten israelischen Siedlungen in der Westbank geworden sind. Nach Angaben der Regierung ist es nicht möglich, die Arbeiten am Zaun um diese Siedlungen fortzuführen, ohne private palästinensische Ländereien anzutasten. Der Zaun um Avnei-Hefetz wird in einer Entfernung zwischen 400 und 1.500 Metern von den Häusern der Siedlung errichtet und soll auch einen illegalen Siedlungsaußenposten, der sich östliche der Siedlung befindet, umlaufen. Um Einav soll ein Zaun entstehen, der 400 bis 800 Meter von den Häusern entfernt ist. Auch er soll einen militärischen Übergangsstützpunkt umlaufen, der sich östlich von der Siedlung befindet.
Die Regierung erklärte, dass der Zaun in einer Entfernung von 400 Metern von den Häusern errichtet werden müsse, um eine „Pufferzone“ zu schaffen, welche die Bedrohung für die Siedler verringert. „In Bezug auf den Zaun, der um Avnei-Hefetz gebaut wird“, so die Richter, „wird die Regierung nicht befugt sein, den Zaun vom Osten her auszubauen und den illegalen Siedlungsaußenposten zu integrieren.“ Auch der Ausbau des nördlichen Teils des Zauns um Einav, der den vorläufigen Militärstützpunkt umlaufen soll, wurde der Regierung nicht genehmigt.
Die Richter fügten hinzu, dass die Gründe für ihre Entscheidung im Rahmen des endgültigen Gerichtsurteils bezüglich der Petition bekannt gegeben werden. (Haaretz, 2.1.)
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