Roter Davidstern und Roter Halbmond kooperieren

Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Roten Davidsstern und dem palästinensischen Roten Halbmond

Das historische Abkommen: der Rote Davidsstern und der palästinensische Rote Halbmond unterzeichnen am Montag (28.11.) in Genf ein Kooperations-Abkommen. Erstmals werden beide Einrichtungen das Recht des jeweils anderen anerkennen, die Einwohner ihres Landes zu behandeln.

Das Abkommen habe keinen politischen Hintergrund, erklärten beide Rettungsorganisationen. Es gehe nur um die Rettung von Menschenleben, hieß es. Durch das Abkommen wird dem Roten Davidstern die Tür zur Mitgliedschaft beim Internationalen Roten Kreuz (IRK) aufgetan. Israel ist das einzige Land in der Welt, dessen nationale Rettungsorganisation noch nicht IRK-Mitglied ist.

In dem Abkommen erkennt der Rote Davidsstern das Recht des palästinensischen Roten Halbmonds an, palästinensische Einwohner in der Autonomiebehörde zu behandeln. Der Rote Halbmond erkennt das Recht des Roten Davidssterns an, israelische Bürger auf israelischem Staatsgebiet zu behandeln, darunter auch in den von Israel verwalteten Gebieten in der Westbank, im Ostteil Jerusalems und in den Siedlungen. Es wurde vereinbart, dass jeder Verband Notfälle nach dem gleichen Grundsatz bearbeitet, nämlich danach, wer dem Notfall am nächsten ist. Der Rote Davisstern betonte, dass dies in der Praxis schon so gehandhabt werde und dass es keine Woche gäbe, in der nicht palästinensische Krankenwagen zur Behandlung von israelischen und palästinensischen Verletzten eingesetzt würden. Zusätzlich wurde zwischen den beiden Seiten vereinbart, eine „Hotline“ zwischen den Zentralen der Rettungsorganisationen einzurichten.

Letzte Änderung am Samstag, 5. Juli 2008 um 21:55:11 Uhr.

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