Anrecht auf Staatsbürgerschaft
„Die neuen Israelis“: Eine gute Nachricht für die Gastarbeiter in Israel: Innenminister Ofir Pines-Paz (Shinui-Partei) wird der Regierung diese Woche einen Vorschlag unterbreiten, wonach Kindern von Gastarbeitern im Alter von 10 bis 18 Jahren, die in Israel geboren wurden, der Status von ständigen Einwohnern erteilt wird. Gleichzeitig sollen deren Eltern und Geschwister den Status von zeitweiligen Einwohnern erhalten. Im Alter von 21 Jahren können die Kinder dann einen Antrag auf israelische Staatsbürgerschaft stellen.
Das Innenministerium schätzt die Zahl der Personen, die sich illegal in Israel aufhalten und den Einwohner-Status erhalten werden, auf ca. 10.000, darunter 2.500 Kinder.
Die Kriterien für den Erhalt des Einwohner-Status beziehen sich auf Kinder zwischen 10 und 18, die in Israel geboren wurden und deren Eltern in Israel legal gearbeitet haben. Die Kinder müssen zusätzlich Schüler im israelischen Erziehungssystem sein. Sobald sie das Alter von 21 Jahren erreichen, können diese Kinder die israelische Staatsbürgerschaft beantragen.
„Es handelt sich um das Schicksal von Kindern, die man nicht aus Israel abschieben kann“, so der Innenminister. „Es handelt sich um einige Tausend Einzelpersonen, die im Land geboren wurden und mit der israelischen Kultur verwachsen sind. Man kann sie nach so vielen Jahren nicht von hier abschieben. Das ist vorrangig ein humanitärer Schritt, und sie können so zu Bürgern werden und ihr ganzes Leben in Israel leben.“ (Yediot Aharonot)
© Botschaft des Staates Israel / Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Letzte Änderung am Samstag, 5. Juli 2008 um 21:54:35 Uhr.
| zum Seitenanfang |
Weitere Berichte:
| zum Seitenanfang |







