Zeigen die Religiösen jetzt mehr Flexibilität?
Die vor vier Jahren vom Israelischen Demokratie-Institut lancierte Kampagne für eine «Verfassung im Konsensus» (Constitution by Agreement) wird im Dezember ihren Höhepunkt erreichen, wenn der Entwurf der vorgeschlagenen Verfassung veröffentlicht und der Knesset unterbreitet wird.
Kein anderer formulierte die traditionelle Haltung des religiösen Sektors hinsichtlich der Schaffung einer Verfassung für Israel besser als Aryeh Deri, der ehemalige Chef der Shas-Partei. «Wir würden eine Verfassung auch dann ablehnen, wenn sie die Zehn Gebote enthalten sollte», sagte er und brachte damit die Befürchtung zum Ausdruck, dank ihrer normativen Vorrangstellung könnte die Verfassung dem Obersten Gerichtshof die Möglichkeit einräumen, den religiösen Status quo in Israel zu ändern. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das ultraorthodoxe Lager sich von dieser Position tatsächlich gelöst hat und zu einem potenziellen Partner bei der Einführung einer Verfassung in Israel geworden ist.
Konzessionen seitens der Liberalen
Der Verfassungsentwurf ist von einem Rat ausgearbeitet worden, dem siebzig Personen des öffentlichen Lebens angehören, einschliesslich Knessetabgeordnete aller politischen Richtungen und Mitglieder des Demokratie-Instituts. Zurzeit legen sie die letzte Hand an ihr Werk an. «Hinter den Kulissen stehen wir heute im Kontakt mit den führenden Köpfen der verschiedenen Sektoren», sagte Profesor Arik Carmon, Präsident des Instituts. «Wir erhoffen nicht nur ihre Zustimmung, sondern auch ihre Kommentare. Aus psychologischer Warte betrachtet, dauert es eine Weile, bis man nach Erhalt des Textes zu begreifen beginnt, dass es sich um einen Kompromiss handelt. So muss eine religiöse Person verstehen, dass das, was sie liest, das Ergebnis gewaltiger Konzessionen seitens der Liberalen ist.»
Der Kompromiss zwischen Religiösen und Säkularen, welcher die Übereinkunft in Fragen zu Religion und Staat ermöglichte, präsentiert sich im Wesentlichen wie folgt. Auf der einen Seite werden die Religiösen dem Einschluss einer «Menschenrechtsklausel» in der Verfassung zustimmen, wie sie auch in Verfassungen westlicher Länder zu finden ist. Dieser Paragraf beinhaltet das Recht auf Gleichheit, das Verbot jeder Form von Diskriminierung, die Freiheit der Religionsausübung und die Freiheit der Religion. Anderseits wird die säkulare Seite einer Liste von «zentralen religiösen Themen» zustimmen, die sozusagen von der Verfassung «befreit» sind. Es handelt sich in anderen Worten um Themenbereiche, für welche das Gericht auch dann keine Jurisdiktion besitzt, wenn sie Verfassungsgrundsätze berühren.
Zentrale religiöse Themen
Die «zentralen religiösen Themen» sind: Gesetzgebung über den Beitritt zu einer Religion, die Zugehörigkeit zu oder das Verlassen einer solchen. Dann Gesetze, welche die Kompetenzen religiöser Gerichte (rabbinische Gerichte natürlich eingeschlossen) bestimmen, Eheschliessungen, Scheidungen und der Status einer Person. Weiter gehören in diesen Bereich die Art, wie der jüdische Charakter des Schabbat in der Öffentlichkeit dargestellt wird sowie das Einhalten der Kaschrutgesetze in öffentlichen Institutionen.
«Eine beschränkte, aber wichtige Zahl von Themen schliessen wir aus dem Rahmen der Verfassung aus», sagte Professor Yedidiya Stern, Präsident des Demokratie-Instituts. «Alle anderen Bereiche – wie das Gesetz, das den Verkauf von Schweinefleisch verbietet, die Bestimmungen bezüglich des Fasttags Tischa Beaw, der Matzot (das am Pessachfest verzehrte ungesäuerte Brot), die zivilrechtliche Beerdingung (ohne religiöse Zeremonie also) und viele andere Bereiche – werden einer Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof offen stehen. Unser wichtigster Erfolg ist die Reduktion der Meinungsunterschiede zwischen Religiösen und Säkularen. Hinsichtlich der zentralen Themen werden wir die Diskussion in der Knesset und vor Gericht fortsetzen, doch die Verfassung wird alle anderen Themenkreise umfassen. Der Wunsch nach einer Beschränkung der Friktionen zwischen Religion und Staat ist eine unserer Hauptmotivationen.»
Die Vertreter der Ultraorthodoxie sind allerdings noch nicht bereit, dieser Formel ihre Unterstützung zu verleihen. «Es gibt noch immer einige ungelöste Probleme», sagte Moshe Gafni, Abgeordneter des Vereinigten Thora-Judentums (VTJ). Solange der religiöse Status quo nicht erschüttert wird, dürften seiner Meinung nach die Thoraweisen keinen Einspruch erheben. «Wir haben Ja gesagt zum Grundsatz einer Verfassung, doch wir sind noch nicht einverstanden mit dem Modell», unterstrich er. Und Avraham Ravitz, ebenfalls vom VTJ, fügte hinzu: «Wir beabsichtigen nicht, den Staat zu einer Theokratie zu wandeln. Es wird ein säkularer, aber jüdischer Staat bleiben. Den Leuten des Instituts habe ich gesagt, sie würden ein leichtes Spiel mit mir haben, wenn sie diese Botschaft an den Mann bringen.» Seiner Meinung nach werden die Thoraweisen in diesem Falle grünes Licht geben oder zumindest davon absehen, in Opposition zu machen.
Die Verfassung wird von einer Anzahl von Hilfsgesetzen flankiert sein, welche dem Einfluss der politischen Dynamik ausgesetzt und nicht statisch sein werden wie die Verfassung selber. Eines dieser Gesetze wird sich mit dem Status quo am Schabbat befassen. Die Beteiligten arbeiten derzeit an einer (noch nicht definitiven) Formel, welche den Handel, die Industrie und Dienstleistungen am Schabbat stilllegen würde. Dazu gehören würde auch die Schliessung von Einkaufszentren ausserhalb der Städte. Im Austausch dazu wäre die Abhaltung kultureller, Unterhaltungs- und sportlicher Ereignisse gestattet, und öffentliche Transportmittel würden verkehren, allerdings «weniger oft als während der Woche».
Die legale Jurisdiktion bezüglich der in der Verfassung enthaltenen Themenkreise wird in der Hand des Obersten Gerichts liegen – sofern die Verfassung angenommen wird.
Yuval Yoaz
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